Garagen - Klaus

Carport oder Fertiggarage als Stahlgarage oder Betongarage!


 

 Deutsches Baurecht 

 

Werter Bauherr!

 

 

Die Meisten von den Bauherren sind natürlich keine Juristen, noch dazu auf dem Gebiet des Baurecht`s führend. Das müssen sie auch nicht sein. Zu unserem Service gehört es ebenfalls, Sie über alles fachkundig zu informieren, was die baurechtliche Seite betrifft - also was Sie "dürfen" und was "nicht"!

 

Wir wollen dies auch nicht komplizierter machen, als es schon ist. Aber einigen Dingen sollten Sie schon Beachtung schenken, um einen sogenannten "Rückbau" zu verhindern. Auch will doch jeder Bauherr sein Geld lieber in die Baumaßnahme, statt in zu bezahlende Geldstrafen investieren.

 

Wie groß darf ich ohne Genemigung bauen, welche Abstände zur Grenze sind statthaft, wie hoch darf ich bauen, welche Grundstücksgrenze darf ich wie lang bebauen? Kann ich zwei Grundstücksgrenzen bebauen, darf ich in meine Garage Fenster einbauen wie ich will? Wann muss ich meinen Nachbarn fragen..?

 

Viele Fragen, welche u.U. bei optimaler Ausnutzung Ihres vorhandenen Baulandes auf Sie zukommen! Wir helfen vor Ort, geben sachliche Hinweise und beraten Sie gerne. In jedem Bundesland ist das Baurecht auch wieder verschieden...!

 

Durch regelmäßige Schulungen sind wir immer auf dem aktuellen Stand und geben dieses Wissen gerne an Sie weiter! Riskieren Sie "nicht zu viel" - mancher hat schon eine alte Garage 3x6m weggerissen und eine Neue 9x6m hingestellt...wer weiß das denn schon noch!?

Der Satellit wusste es schon lange und nach der anonymen Anzeige im Rathaus, wusste es dann auch der Bürgermeister...:-(!

 

Der Brief aus dem Rathaus mit einer Geldstrafe, war dann komischerweise viel schneller da, als die übliche Bearbeitungszeit manch anderer Fragen dauerte...!